Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Adventure Studio – Videoproduktionen & Marketing
Adventure Studio
Christopher Masser
Lastenstraße 14/11
8051 Graz
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote von Adventure Studio. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden von Adventure Studio ausdrücklich schriftlich bestätigt.
2. Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand ergibt sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot sowie diesen AGB. Maßgeblich sind die darin vereinbarten Leistungen und Konditionen. Weitere oder darüberhinausgehende Leistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
3. Vertragsschluss und Gültigkeit
Mit Unterzeichnung des Angebots kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.
Das unterzeichnete Angebot gilt zugleich als Beauftragung und verbindliche Auftragsbestätigung. Der Auftraggeber erhält nach Unterzeichnung eine E-Mail mit den Vertragsdaten sowie den unterzeichneten Unterlagen.
4. Rechte an Bild- und Videodateien
Alle Rechte an Bild- und Videodateien, auf denen Personen erkennbar sind, gehen mit der Beauftragung auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für rechtliche Anfragen, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit diesen Inhalten.
Adventure Studio kann hierfür nicht rechtlich belangt werden. Etwaige Schadensersatzforderungen Dritter richten sich ausschließlich gegen den Auftraggeber.
Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass er bei der Abnahme von Videos, Fotos oder sonstigem Material die entsprechenden Rechte (z. B. Einwilligungen abgebildeter Personen, Darstellerverträge, Musikrechte) selbst sicherstellen und einfordern muss. Adventure Studio stellt auf Wunsch eine Vorlage für Darstellerverträge zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Haftung für deren Vollständigkeit oder Wirksamkeit.
5. Nutzungsrechte und Eigentum
Adventure Studio bleibt Eigentümer aller Rohdaten, unbearbeiteten Aufnahmen und Projektdaten. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, uneingeschränktes Nutzungsrecht am finalen Video für eigene Zwecke.
Eine Bearbeitung, Weitergabe oder der Verkauf an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Adventure Studio zulässig.
Adventure Studio ist berechtigt, das erstellte Material für Eigenwerbung zu nutzen und den Auftraggeber im Rahmen von Referenzprojekten auf verschiedenen Plattformen (z. B. Website, Social Media, Präsentationen) namentlich zu nennen. Mit der Beauftragung stimmt der Auftraggeber dieser Nutzung ausdrücklich zu.
6. Korrekturen / Änderungen
Im Leistungsumfang ist eine kostenlose Revision (eine Korrekturschleife im Schnitt, nicht am Drehtag) enthalten. Das bedeutet: Entspricht das gelieferte Video oder Werbematerial nicht den Vorstellungen des Auftraggebers, wird eine angepasste Version erstellt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, gewünschte Änderungen innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung ausschließlich über die von Adventure Studio bereitgestellte Revisionsplattform bekanntzugeben. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt das Material automatisch als abgenommen.
Alle weiteren Revisionen oder Änderungswünsche über die erste Korrekturschleife hinaus werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Vor Umsetzung wird der Auftraggeber über die zu erwartenden Kosten informiert. Lehnt er diese ab, gilt die bereits erstellte Version (inklusive der ersten Korrektur) als abgenommen und der vereinbarte Auftragsbetrag wird vollständig fällig.
7. Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragsdauer richtet sich nach dem jeweils gebuchten Paket: Monatspakete enden automatisch nach einem Monat. Mehrmonatige Pakete (2–3 Monate) enden automatisch nach Ablauf der vereinbarten Dauer.
Jahrespakete oder längere Vertragsbindungen verlängern sich automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Eine Kündigung muss spätestens zwei Monate vor dem vertraglich vereinbarten Enddatum schriftlich (per E-Mail mit Lesebestätigung oder postalisch) bei Adventure Studio eingehen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum.
Während der vereinbarten Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit und ist ab diesem Zeitpunkt monatlich kündbar. In diesem Fall ist der jeweils begonnene Monat voll zu bezahlen, auch wenn die Kündigung innerhalb dieses Monats erfolgt.
Der Auftraggeber nimmt zudem zur Kenntnis, dass bereitgestellte oder zur Verfügung gestellte Leistungen auch dann in Rechnung gestellt werden, wenn diese von ihm nicht genutzt werden. Der vereinbarte Betrag wird ebenfalls fällig, wenn die Lieferung von Videos, Filmen oder sonstigen Inhalten durch den Auftraggeber nicht abgerufen oder abgenommen wird, da der Produktionsaufwand seitens Adventure Studio in diesem Fall bereits vollständig erbracht wurde.
8. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt entsprechend dem Angebot oder Paketmodell. Standardmäßig gilt:
· Erste Teilrechnung (33,3 %): nach Kick-off-Gespräch
· Zweite Teilrechnung (33,3 %): nach Dreh
· Dritte Teilrechnung (33,3 %): nach Lieferung
Zahlungsziel: 10 Tage ab Rechnungsdatum.
Bei Zahlungsverzug gelten gestaffelte Mahnverfahren mit Mahngebühren (3%) der Auftragssumme. Ab zwei offenen Raten ist Adventure Studio berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und den gesamten Restbetrag sofort fällig zu stellen.
Alle Werbepakete werden entweder monatlich zum ersten gesondert abgerechnet oder befinden sich auf der monatlichen Teilrechnung, sofern sie Teil eines größeren Pakets sind.
Bei Content-Paketen mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten oder Jahrespaketen erfolgt die Rechnungsstellung monatlich in Teilbeträgen.
Der Rechnungsbetrag ist fällig und zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Nach Ablauf dieser Frist geraten Sie automatisch in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf.
9. Lieferung, Abnahme und Mitwirkung
Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Adventure Studio ist berechtigt, Teillieferungen zu erbringen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, notwendige Informationen, Daten und Mitwirkungen rechtzeitig bereitzustellen. Die Abnahme gilt spätestens 10 Tage nach Lieferung als erfolgt, sofern keine Mängel schriftlich angezeigt wurden.
Soweit die Erfüllung der vertraglichen Leistung durch Umstände höherer Gewalt verzögert wird, insbesondere bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, wie Streik und rechtmäßiger Aussperrung, sowie beim Eintritt sonstiger Hindernisse, die für den Auftragnehmer unvorhersehbar sind und welche er nicht zu vertreten hat (Nichtverfügbarkeit der Leistung), verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Dies gilt auch, soweit solche Umstände bei Lieferanten des Auftragnehmers eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Sofern die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird diesem unverzüglich erstattet.
10. Leistungsunterbrechungen
Kommt es zu einer Unterbrechung der Leistungserbringung – sei es durch höhere Gewalt, durch den Auftraggeber (z. B. fehlende Zuarbeit, verspätete Freigaben, Reisen, Zeitmangel, Krankheit oder ähnliche Gründe) oder durch anderweitige Verpflichtungen von Adventure Studio – so gilt Folgendes: Adventure Studio weist den Auftraggeber auf mögliche Verzögerungen hin, übernimmt jedoch keinerlei Haftung für daraus entstehende Verschiebungen.
Die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers bleibt uneingeschränkt bestehen. Vereinbarte Raten oder Beträge sind auch während einer Leistungsunterbrechung in voller Höhe fällig und werden in Rechnung gestellt. Eine Zurückbehaltung, Kürzung oder Aufrechnung von Zahlungen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
Die monatlichen Zahlungen sind mit einem Mobilfunkvertrag vergleichbar: Sie sind unabhängig davon geschuldet, ob die Leistungen im jeweiligen Zeitraum in Anspruch genommen werden oder nicht. Adventure Studio stellt sicher, dass für den Auftraggeber ausreichend Ressourcen reserviert und bereitgehalten werden. Verzögerungen wie eine Wartezeit von mehreren Tagen bis Wochen oder die parallele Arbeit von Adventure Studio an anderen Projekten stellen keinen Grund für eine Kündigung oder Zahlungsverweigerung dar.
11. Gültigkeit des Vertrags
Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung in Kraft. Alle angegebenen Punkte werden somit wirksam und sind bindend. Diese AGB regeln die rechtlichen Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer für die Erbringung von Videoproduktionsleistungen. Mit der Unterzeichnung akzeptiert der Kunde diese Bedingungen und verpflichtet sich, diese einzuhalten.
Etwaige Schreib- oder Formfehler im Vertrag berühren die Gültigkeit nicht. Maßgeblich sind ausschließlich die vereinbarten Raten, die unabhängig von solchen Fehlern in der vorgesehenen Höhe und Anzahl monatlich in Rechnung gestellt werden und vom Auftraggeber zu begleichen sind. Abweichende Nebenabreden oder Änderungen sind nur wirksam, wenn sie von beiden Vertragsparteien schriftlich bestätigt wurden.
Der Vertrag ist für beide Parteien bindend und kann vom Auftraggeber nicht einseitig gekündigt oder aufgrund von behaupteter Schlechtleistung oder Abmahnungen aufgelöst werden. Adventure Studio behält sich jedoch das Recht vor, den Vertrag aus wichtigen Gründen jederzeit vorzeitig zu kündigen. Kommt es zu einer einvernehmlichen Auflösung, steht Adventure Studio jedenfalls ein Anspruch auf mindestens 50 % der bis zum Ende der Vertragslaufzeit noch offenen Raten als pauschalierter Ersatz für entgangenen Umsatz zu.
12. Verzug / Rücktritt
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Adventurestudio beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag / Teilrechnung bei Adventurestudio eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Adventurestudio vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Adventure Studio sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. Die vereinbarten Beträge sowie die laufenden Kosten werden dem Kunden ungeachtet dessen weiterhin in Rechnung gestellt und sind von diesem zu begleichen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Adventurestudio in Verzug, ist Adventurestudio berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Adventurestudio wird die gesamte Vergütung unverzüglich als Schadensersatz geltend machen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, da die Zusammenarbeit auf strategische und nachhaltige Ergebnisse ausgerichtet ist, die sich über einen längeren Zeitraum entwickeln und nicht sofort sichtbar sein können. Eine vorzeitige Beendigung durch den Kunden ist insbesondere dann nicht zulässig, wenn dieser lediglich einen günstigeren Anbieter gefunden hat oder kurzfristige Erwartungen nicht erfüllt sieht. Zudem basiert unsere Leistung auf kreativen und konzeptionellen Prozessen, die eine kontinuierliche Zusammenarbeit erfordern. Eine willkürliche Beendigung würde nicht nur den Arbeitsaufwand und die investierte Zeit entwerten, sondern auch die geplanten Ergebnisse gefährden.
(5) Adventure Studio behält sich jedoch das Recht vor, die Zusammenarbeit jederzeit zu beenden, wenn die Umstände dies erfordern. Sollte der Kunde dennoch eine vorzeitige Vertragsbeendigung anstreben und hierfür rechtliche Schritte einleiten, ist er sich darüber bewusst, dass sämtliche daraus entstehenden Kosten – einschließlich Anwaltskosten, Mahnbescheide, Gerichtskosten sowie sonstige rechtliche Aufwendungen – vollständig von ihm zu tragen sind. Diese können entweder direkt durch die beauftragten Anwälte oder rechtlichen Institutionen oder durch Adventure Studio in Rechnung gestellt werden.
13. Zusammenarbeit / im Werbeanzeigenmanager (Meta & Google)
Adventure Studio betreut – je nach gebuchtem Paket – die Werbekonten des Auftraggebers (z. B. Meta Business Manager, Google Ads) eigenständig. Damit die Kampagnen eine klare Linie behalten und eine einheitliche Strategie gewährleistet ist, dürfen keine weiteren Agenturen, externen Partner oder Dritte Zugriff auf dieselben Konten erhalten oder daran arbeiten. Eine Einladung oder Hinzuziehung einer weiteren Firma/Agentur ist nur dann zulässig, wenn sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer (Adventure Studio) zuvor ausdrücklich und schriftlich zustimmen. Adventure Studio setzt bewährte Strategien ein, die auf Referenzwerten und umfangreicher Erfahrung basieren. Da jede Branche anders ist, können sich Lead-Preise und Ergebnisse unterscheiden. Adventure Studio setzt alles daran, die Kampagnen bestmöglich zu optimieren – jedoch gibt es bei Werbemaßnahmen keine 100%ige Erfolgsgarantie.
14. Nutzung zu Referenz- und Eigenwerbezwecken
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass Adventure Studio die produzierten Inhalte sowie den Unternehmensnamen, Logos oder markenbezogene Inhalte für Eigenwerbung (Website, Social Media, Präsentationen, Showreels) nutzen darf. Ein Widerspruch ist schriftlich vor Beginn der Produktion mitzuteilen.
Stellt der Auftraggeber außerhalb dieses Auftrags freiwillig Testimonials, Videos, Texte oder sonstige Inhalte zur Verfügung, gilt diese Zustimmung gleichermaßen. In diesem Fall können keine Ansprüche oder rechtliche Schritte gegen Adventure Studio eingeleitet werden.
15. Haftung und Gewährleistung
Adventure Studio haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung der produzierten Videos oder Inhalte resultieren. Sobald der Kunde das Video oder andere erstellte Materialien freigegeben hat, übernimmt Adventure Studio keine Verantwortung für mögliche negative Auswirkungen auf das Unternehmen des Kunden.
Insbesondere gilt:
Falls im Video-Inhalte enthalten sind, die dem Unternehmen potenziell schaden könnten, liegt die Verantwortung nach der Abnahme beim Kunden.
Adventure Studio ist nicht haftbar für etwaige Fehlinterpretationen von Texten oder Inhalten, die nicht zu 100 % den Vorstellungen des Kunden entsprechen.
Firmenlogos, Branding-Elemente oder sonstige Unternehmensdarstellungen, die im Video genutzt werden, liegen in der Verantwortung des Kunden. Falls durch die Zusammenarbeit ein wirtschaftlicher oder reputationsbezogener Schaden entsteht, übernimmt Adventure Studio keine Haftung.
Adventure Studio haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nicht jedoch für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Reputationsverluste des Kunden.
Adventure Studio übernimmt keine Haftung für Serverausfälle, technische Probleme oder Einschränkungen bei Drittplattformen (z. B. Meta, Google, Vimeo, YouTube etc.) sowie für Sperrungen oder Einschränkungen von Konten oder Inhalten, die außerhalb des Einflussbereichs von Adventure Studio liegen. In solchen Fällen bleibt die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers unberührt; die vereinbarten Beträge und Kosten sind dennoch vollständig zu begleichen.
Zeitliche Verzögerungen aufgrund von Auslastung oder paralleler Projektarbeit stellen keine Schlechtleistung dar und begründen weder ein Kündigungsrecht noch Ansprüche gegen Adventure Studio.
16. Datenschutz und Vertraulichkeit
Alle Kundendaten werden vertraulich behandelt und nur weitergegeben, wenn dies für die Auftragsabwicklung erforderlich ist oder der Auftraggeber zustimmt. Adventure Studio verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Zur Optimierung von Produktionen und Marketing können auch KI-gestützte Tools eingesetzt werden. Im Rahmen der Nutzung solcher KI-Tools kann es erforderlich sein, dass produktbezogene Informationen, Projektdetails, Namen oder ähnliche Inhalte verarbeitet werden. Diese Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung und Optimierung der vereinbarten Leistungen.
17. Änderungen der AGB
Adventure Studio behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils aktuelle Version ist für den Kunden jederzeit online unter www.adventurestudio.at/agb einsehbar und wird zudem auf jeder Rechnung sowie in jedem Auftrag angeführt.
Grundlage des Vertrags sind die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gültigen AGB. Adventure Studio ist jedoch berechtigt, die AGB für zukünftige Leistungen oder eine laufende Zusammenarbeit anzupassen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die jeweils aktuelle Fassung mitzutragen. Es reicht hierfür aus, wenn die geänderten AGB mit entsprechendem Hinweis und Link auf der Rechnung angeführt werden.
Im Streitfall gelten vorrangig die bei Vertragsabschluss gültigen AGB. Änderungen, die nach Vertragsabschluss vorgenommen werden, können wirksam werden, sofern der Kunde die Zusammenarbeit fortsetzt.
18.Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
19.Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem mit dem Kunden individuell vereinbarten Vertrag und den hier vorliegenden AGB.
20. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Graz, Österreich.
sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Klauseln gültig.
Eine digitale Signatur oder Bestätigung per E-Mail gilt als verbindliche Annahme des Angebots und dieser AGB.
Christopher Masser / Adventurestudio
Graz am 04.09.2025