Adventure Studio – Allgemeine Geschäfsbedingungen (AGB) (Stand: Oktober 2025 – gültig ausschließlich für B2B-Geschäfte nach Österreichischem Recht) Adventure Studio Christopher Masser Lastenstrasse 14/11 8020 Graz 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen zwischen der Adventure Studio (nachfolgend „Adventure Studio" oder „Auftragnehmer") und Unternehmern im Sinne des § 1 UGB (nachfolgend „Auftraggeber"). Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Adventure Studio deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind von diesen AGB ausgenommen. ​ 2. Vertragsgegenstand Gegenstand dieser AGB ist die Erbringung von Videoproduktions-, Content, Kreativ- und Werbeleistungen durch Adventure Studio. Maßgeblich ist das jeweils vereinbarte Angebot oder Paket, ergänzt durch diese AGB. ​ 3. Vertragsschluss Mit schriftlicher Annahme eines Angebots, einer E-Mail-Bestätigung oder der Inanspruchnahme der Leistung erklärt sich der Auftraggeber mit der Geltung dieser AGB einverstanden. Eine digitale Signatur oder Bestätigung per E-Mail gilt als verbindliche Annahme. ​ 4. Rechte an Bild- und Videodateien Alle Rechte an den produzierten Bild- und Videodateien gehen mit der Beauftragung und Abnahme auf den Auftraggeber über, soweit dies vereinbart ist. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Einholung aller erforderlichen Rechte und Einwilligungen (z. B. Persönlichkeitsrechte, Musikrechte, Markenrechte, Darstellerverträge). Adventure Studio haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet; in diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen. ​ 5. Nutzungsrechte und Eigentum Adventure Studio bleibt Eigentümer sämtlicher Rohdaten, unbearbeiteter Aufnahmen und rojektdaten. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht am finalen, abgenommenen Produkt für eigene Zwecke. Eine Bearbeitung, Weitergabe oder der Verkauf an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Adventure Studio zulässig. Adventure Studio ist berechtigt, alle im Rahmen des Auftrags erstellten, nicht vertraulichen Projekte zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu nutzen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht. Der Auftraggeber hat sensible oder vertrauliche Inhalte (z. B. interne Schulungsvideos) zu Beginn Zusammenarbeit schriftlich zu kennzeichnen. 6. Korrekturen / Änderungen Im Leistungsumfang ist eine kostenlose Korrekturschleife im Schnitt (nicht am Drehtag) enthalten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungswünsche oder Mängel innerhalb von zehn (10) Tagen nach Lieferung über die von Adventure Studio bereitgestellte Plattform schriftlich Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb dieser Frist, gilt das Material als abgenommen (5 864a ABGB). Weitere Revisionen werden gesondert in Rechnung gestellt. ​ 7. Vertragsdauer und Kündigung Die Vertragsdauer richtet sich nach dem jeweiligen gebuchten Paket. Monatspakete enden automatisch mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums. ​ Jahres- oder Halbjahresverträge verlängern sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern der Auftraggeber nicht spätestens vierzehn (14) Tage vor Monatsende schriftlich kündigt. Auf diese Verlängerung wird der Auftraggeber ausdrücklich hingewiesen. Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen, soweit dem Auftraggeber die Fortsetzung der Zusammenarbeit zumutbar ist. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte oder bereitgestellte Leistungen gelten als erfüllt, auch wenn der Auftraggeber sie nicht abruft. Dies gilt nicht, wenn die Verzögerung ausschließlich von Adventure Studio zu vertreten ist. ​ 8. Zahlungsbedingungen Die Rechnungsstellung erfolgt entsprechend dem jeweiligen Angebot oder Paketmodell. Standardmäßig gilt: (Ausgenommen Jahres Pakete diese werden Monatlich in Teilrechnungen beglichen) ​ • Erste Teilrechnung (33,3 %): nach Kick-off-Gespräch • Zweite Teilrechnung (33,3%): nach Dreh • Dritte Teilrechnung (33,3%): nach Lieferung ​ Zahlungen sind binnen zehn (10) Tagen ab Rechnungsdatum fällig. ​ Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB. Zusätzlich kann eine Mahngebühr von bis zu EUR 40,- je Mahnstufe verrechnet werden. Nach zwei offenen Raten ist Adventure Studio berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen und den gesamten Restbetrag sofort fällig zu stellen. 9. Lieferung, Abnahme und Mitwirkung Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich fixiert. Teillieferungen sind zulässig. Der Auftraggeber verpflichtet sich, erforderliche Unterlagen und Freigaben rechtzeitig bereitzustellen. Die Abnahme gilt spätestens zehn (10) Tage nach Lieferung als erfolgt, sofern keine Mängel schriftlich angezeigt werden. Bei höherer Gewalt verlängern sich Lieferfristen angemessen (§ 1447 ABGB). 10. Leistungsunterbrechungen Kommt es zu Unterbrechungen durch den Auftraggeber (z. B. fehlende Zuarbeit, Krankheit, verspätete Freigaben), bleibt die Zahlungspflicht aufrecht. Sofern die Verzögerung ausschließlich von Adventure Studio zu vertreten ist, ruht die Zahlungspflicht für den betroffenen Zeitraum. Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig estgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen zulässig ​ 11. Vertragsgültigkeit und vorzeitige Beendigung Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer ist ausgeschlossen, soweit keine unzumutbaren Umstände vorliegen. Wird der Vertrag vom Auftraggeber vorzeitig beendet, ist Adventure Studio berechtigt, eine pauschale Entschädigung von bis zu 50 % der bis zum Ende der Laufzeit noch offenen Raten zu verlangen, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird. Bei einvernehmlicher Auflösung beträgt die Entschädigung mindestens 50 % der Restlaufzeit, sofern nichts anderes vereinbart ist. ​ 12. Verzug und Rücktritt Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann Adventure Studio nach schriftlicher Mahnung die Leistungserbringung einstellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Bei Ratenzahlung kann Adventure Studio bei Verzug von zwei Raten den gesamten Restbetrag fällig stellen. Freie Kündigungsrechte des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit diesem die Fortsetzung des Vertrags zumutbar ist. ​ 13. Zusammenarbeit im Werbeanzeigen-Manager (Meta & Google) Adventure Studio betreut je nach Paket die Werbekonten des Auftraggebers eigenständig. Externe Agenturen oder Dritte dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung beider Parteien auf dieselben Konten zugreifen. Adventure Studio schuldet keinen bestimmten Werbeerfolg, sondern eine fachgerechte Durchführung der vereinbarten Maßnahmen. ​ 14. Nutzung zu Referenz- und Eigenwerbezwecken Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Adventure Studio produzierte Inhalte, Unternehmensnamen und Logos für Eigenwerbung (Website, Social Media, Präsentationen) nutzt. Ein Widerspruch muss vor Produktionsbeginn schriftlich erfolgen. Unterbleibt ein solcher, gilt die Zustimmung als erteilt (§ 864a ABGB). ​ 15. Haftung und Gewährleistung Adventure Studio haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Reputationsverluste ist ausgeschlossen. Die Gewährleistung richtet sich nach § 922 ff. ABGB. Nach Abnahme übernimmt Adventure Studio keine Verantwortung für die weitere Nutzung der Inhalte. 16. Datenschutz und Vertraulichkeit Adventure Studio verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der DSGVO und des DSG. Zur Optimierung der Produktionen können KI-gestützte Tools eingesetzt werden. Eine Übermittlung personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich. Alle vertraulichen Informationen des Auftraggebers werden streng vertraulich behandelt. ​ 17. Änderungen der AGB Adventure Studio ist berechtigt, diese AGB für zukünftige Aufträge anzupassen. Änderungen gelten nicht rückwirkend, sondern nur für neue oder fortgesetzte Leistungen nach ausdrücklichem Hinweis auf der jeweiligen Rechnung oder Angebotsbestätigung. Widerspricht der Auftraggeber den neuen AGB nicht und setzt die Zusammenarbeit fort, gelten diese als vereinbart (§ 864a ABGB). ​ 18. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt (§ 879 ABGB). ​ 19. Schlussbestimmungen Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Adventure Studio. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform. Eine digitale Signatur oder E-Mail-Bestätigung gilt als verbindliche Annahme des Angebots und dieser AGB ​ (Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Adventure Studio, Stand Oktober 2025)